Wallonisierung des Prüfungsablaufs zur Erlangung des Führerscheins
Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Zugangsbedingungen zur praktischen Führerscheinprüfung in der Wallonischen Region.
Um die praktische Prüfung ablegen zu können, muss der gesamte Prüfungsablauf in der Wallonischen Region durchgeführt worden sein. Das bedeutet:
- Sie müssen die theoretische Prüfung in der Wallonischen Region bestanden haben.
- Sie müssen den Gefahrenerkennungstest in der Wallonischen Region bestanden haben.





