Eine neue Zugangsbedingung zur theoretischen Prüfung

Dies ist eine der Neuerungen der Reform des Fahrschulunterrichts. Heute müssen Sie, egal welchen Ausbildungsweg Sie gewählt haben, vor der praktischen Prüfung auf öffentlichen Straßen den Gefahrenerkennungstest bestehen.

Wenn Sie sich für die Fahrschule entschieden haben, müssen Sie vor dem Test der fahrtechnischen Fähigkeiten den Gefahrenerkennungstest bestehen, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Fahrschule mit dem Alleinfahren (ohne Begleiter) fortzusetzen.

Beachten Sie, dass Sie bei zwei aufeinanderfolgenden Fehlversuchen im Gefahrenerkennungstest drei Unterrichtsstunden in einer anerkannten Fahrschule absolvieren müssen, bevor Sie den Test erneut ablegen können.

Das Bestehen des Gefahrenerkennungstests muss ebenfalls innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihrer Bescheinigung über das Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgen.

Wo findet der Gefahrenerkennungstest statt?

Um den Test zur Gefahrenerkennungstest zu absolvieren, melden Sie sich in einem der 14 von der Wallonie zugelassenen Prüfungszentren. Die Wahl des Prüfungszentrums muss nicht unbedingt mit Ihrem Wohnort zusammenhängen. Welches für Sie am besten geeignet ist, können Sie auf der Seite Ein Prüfungszentrum finden herausfinden.

Für diesen Test ist es notwendig, einen Termin zu vereinbaren.

Die Teilnahme am Gefahrenerkennungstest kostet 16 €. Dieser Betrag wird bei jeder Teilnahme von Ihnen eingefordert.

Wie läuft ein Gefahrenerkennungstest ab?

Wie beim theoretischen Führerschein wird auch der Gefahrenerkennungstest nur am Computer durchgeführt. Während dieses Tests werden Sie mit verschiedenen Verkehrssituationen konfrontiert. Dort müssen Sie die auftretenden Gefahren erkennen. Mit den folgenden Links können Sie den Risikowahrnehmungstest üben.