Haben Sie die theoretische Prüfung bestanden?

Dann können Sie sich für eine der nachstehenden Fahrausbildungen entscheiden:

Direkter Zugang
Fahrschule
Freie Begleitung

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie im Besitz eines Schulungsführerscheins der Klasse B sind,

  • dürfen Sie nicht außerhalb Belgiens fahren;
  • dürfen Sie nur mit einem Fahrzeug der Klasse B fahren

Dokumente, die zum Zeitpunkt der Prüfung auf öffentlicher Straße vorzulegen sind

Wenn Sie Inhaber eines noch gültigen Schulungsführerscheins sind und mit Ihrem eigenen Fahrzeug bei der Prüfung auf öffentlicher Straße vorstellig werden:

  • Ihr noch gültiger Personalausweis*;
  • der Beweis, dass Sie die theoretische Prüfung seit weniger als 3 Jahren bestanden haben;
  • der Nachweis, dass Sie den Gefahrenerkennungstest bestanden haben;
  • Ihr noch gültiger (seit mehr als 3 Monaten ausgestellter) Schulungsführerschein;
  • nachdem Sie die Prüfung zweimal hintereinander nicht bestanden haben, der Nachweis, dass Sie an der Ausbildung teilgenommen haben, die nach zwei nicht bestandenen Prüfungen zu absolvieren ist;
  • der noch gültige Haftpflichtversicherungsnachweis für das Fahrzeug, mit dem Sie vorstellig werden (internationale Versicherungsbescheinigung);
  • die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug, mit dem Sie vorstellig werden;
  • die noch gültige grüne Prüfbescheinigung für das Fahrzeug, mit dem Sie vorstellig werden (wenn das Fahrzeug der technischen Kontrolle unterliegt);
  • der für das Fahrzeug, mit dem die praktische Prüfung stattfindet, gültige belgische oder europäische Führerschein des Schulungsbegleiters bzw. der Begleitperson;
  • gegebenenfalls, die Bescheinigung über die Wahrnehmung des pädagogischen Termins durch den Bewerber und den bzw. die Begleiter;<0}
  • gegebenenfalls, Ihr Roadbook;
  • der noch gültige und in Belgien ausgestellte Personalausweis des Begleiters bzw. der Begleitperson;
  • der Nachweis für die Zahlung der Gebühr (bei Vorauszahlung).

Wenn Sie sich an eine zugelassene Fahrschule gewendet haben:

  • Ihr noch gültiger Personalausweis*;
  • der Beweis, dass Sie die theoretische Prüfung seit weniger als 3 Jahren bestanden haben;
  • der Beweis, dass Sie den Gefahrenerkennungstest bestanden haben;
  • gegebenenfalls, Ihre von einer zugelassenen Fahrschule ausgestellte Bescheinigung über den praktischen Unterricht, durch die die Teilnahme an der dreißigstündigen Ausbildung bescheinigt wird;
  • gegebenenfalls, Ihr noch gültiger (seit mehr als 3 Monaten ausgestellter) Schulungsführerschein
    oder
    eine von Ihrer Gemeindeverwaltung ausgestellte Praktikumsbescheinigung;
  • nachdem Sie die Prüfung zweimal hintereinander nicht bestanden haben, der Beweis, dass Sie an der Ausbildung teilgenommen haben, die nach 2 nicht bestandenen Prüfungen zu absolvieren ist;
  • der Nachweis für die Zahlung der Gebühr (bei Vorauszahlung).

Die praktische Fahrausbildung

Direkter Zugang

Praktischer Fahrunterricht: Sie nehmen an mindestens 30 Stunden praktischen Unterrichts teil. Die zugelassene Fahrschule stellt Ihnen eine "Bescheinigung über den praktischen Unterricht" aus.

Mindestalter: 18 Jahre

Gefahrenerkennungstest: Bei diesem Test handelt es sich um eine Bedingung für den Zugang zur Prüfung auf öffentlicher Straße; er findet am Computer statt.

Sie werden mit verschiedenen Verkehrssituationen konfrontiert, in denen Sie die vorkommenden Gefahren identifizieren müssen.

 Das Bestehen dieses Tests bleibt gültig bis zum selben Datum wie Ihre theoretische Prüfung

Die Prüfung auf öffentlicher Straße: Kein Fahrpraktikum im Rahmen eines Schulungsführerscheins. Sie legen die Prüfung auf öffentlicher Straße mit dem Fahrzeug der zugelassenen Fahrschule sofort ab (Sie werden vom Fahrschullehrer begleitet).

Beim Nichtbestehen: nachdem Sie die Prüfung auf öffentlicher Straße zweimal hintereinander nicht bestanden haben, müssen Sie über die zugelassene Fahrschule an mindestens 6 Stunden praktischen Fahrunterrichts teilnehmen.

Fahrschule ("PCPM18")

Praktischer Fahrunterricht: Sie nehmen an mindestens 20 Stunden praktischen Unterrichts teil. Es ist erlaubt, am praktischen Fahrunterricht eventuell vor dem Bestehen der theoretischen Prüfung und ab dem Alter von 17 Jahren teilzunehmen. Die zugelassene Fahrschule stellt Ihnen eine "Bescheinigung über den praktischen Unterricht" aus.

Mindestalter: 18 Jahre

Gefahrenerkennungstest: Bei diesem Test handelt es sich um eine Bedingung für den Zugang zum Test der technischen Fahrtüchtigkeit mit dem Ziel, einen Schulungsführerschein "18 Monate" zu erlangen; er findet am Computer statt. Sie werden mit verschiedenen Verkehrssituationen konfrontiert, in denen Sie die vorkommenden Gefahren identifizieren müssen. Das Bestehen dieses Tests bleibt gültig bis zum selben Datum wie Ihre theoretische Prüfung

Test der technischen Fahrtüchtigkeit: Bei diesem Test handelt es sich um eine Bedingung für die Erlangung eines Schulungsführerscheins "18 Monate"; er findet in einem Prüfungszentrum statt. Das Prüfungszentrum stellt Ihnen einen "Befähigungsnachweis" aus.

Ausstellung des Schulungsführerscheins: Nachdem Sie den Test der technischen Fahrtüchtigkeit bestanden haben, stellt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung auf Vorlage des "Antrags auf einen Schulungsführerschein "18 Monate"", der "Bescheinigung über den praktischen Unterricht" und des "Befähigungsnachweises" einen Schulungsführerschein "18 Monate" aus.

Fahrpraktikum: Ohne Begleiter, mindestens 3 Monate, höchstens 18 Monate. Sie müssen mindestens 1.500 Kilometer zurücklegen und im Road Book das Logbuch ausfüllen.

Die Prüfung auf öffentlicher Straße: Nach einem Fahrpraktikum von mindestens 3 Monaten dürfen Sie im Prüfungszentrum die Prüfung auf öffentlicher Straße mit Ihrem Fahrzeug (im Beisein einer Begleitperson) oder mit dem Fahrzeug der zugelassenen Fahrschule (Sie werden vom Fahrschullehrer begleitet) ablegen.

Beim Nichtbestehen: nachdem Sie die Prüfung auf öffentlicher Straße zweimal hintereinander nicht bestanden haben, müssen Sie über eine zugelassene Fahrschule an mindestens 6 Stunden praktischen Fahrunterrichts teilnehmen.

Gültigkeit: Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (18 Monate) Ihres Schulungsführerscheins müssen Sie an 6 Stunden Unterrichts in einer Fahrschule teilnehmen und dürfen Sie je nach Ihrem Ausbildungsstand einen Schulungsführerschein von 36 Monaten ("PCP M36"), einen Schulungsführerschein von 12 Monaten ("PCP M12") bzw. eine Praktikumsbescheinigung erlangen. Ihre Gemeindeverwaltung kann Sie darüber informieren. Wenn Sie eine Praktikumsbescheinigung erhalten, dürfen Sie nur mit der Fahrschule fahren; diese Bedingung gilt auch für die Prüfung.

Wenn Sie einen "PCP M12" erhalten, ist dieser 12 Monate gültig. Das im Rahmen des früheren Schulungsführerscheins absolvierte Fahrpraktikum bleibt gültig.

  • Bis 3 Jahre nach dem Verfallsdatum des letzten Schulungsführerscheins dürfen Sie keinen "PCP M18" oder "PCP M36" mehr erlangen;
  • Ihre theoretische Prüfung muss noch gültig sein, d.h. vor weniger als 3 Jahren bestanden worden sein - Ist es nicht der Fall, so muss zuerst eine neue theoretische Prüfung abgelegt werden;
  • Auf dem Schulungsführerschein M12 muss mindestens ein Begleiter angegeben werden.
  • Wenn Sie die theoretische Prüfung nach dem 30/06/2018 bestanden haben und dies nicht während Ihrer vorherigen Ausbildung erfolgte, müssen Sie und Ihr Begleiter vor dem Tag der Prüfung den pädagogischen Termin wahrnehmen und das Roadbook ausfüllen.

Freie Begleitung ("PCPM36")

Pädagogischer Termin: Wenn Sie Ihre theoretische Prüfung nach dem 30/06/2018 bestanden haben, müssen Sie und Ihre Begleiter vor der praktischen Schulung je einen pädagogischen Termin wahrnehmen, und dies:

Mindestalter: 17 Jahre

Ausstellung des Schulungsführerscheins: Nachdem Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, stellt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung auf Vorlage des "Antrags auf einen Schulungsführerschein "36 Monate"" einen Schulungsführerschein "36 Monate" aus.

Fahrpraktikum: Mit Begleiter, mindestens 3 Monate, höchstens 36 Monate. Sie müssen mindestens 1.500 Kilometer zurücklegen und im Road Book das Logbuch ausfüllen, nachdem Sie und Ihre Begleiter Ihren jeweiligen pädagogischen Termin wahrgenommen haben.

Gefahrenerkennungstest: Bei diesem Test handelt es sich um eine Bedingung für den Zugang zur Prüfung auf öffentlicher Straße; er findet am Computer statt. Sie werden mit verschiedenen Verkehrssituationen konfrontiert, in denen Sie die vorkommenden Gefahren identifizieren müssen. Das Bestehen dieses Tests bleibt gültig bis zum selben Datum wie Ihre theoretische Prüfung

Die Prüfung auf öffentlicher Straße: Nach mindestens 3 Monaten Fahrpraktikum und mindestens 3 Monaten Fahrschulung, aber auch nachdem der bzw. die Begleiter und der Bewerber den pädagogischen Termin wahrgenommen haben, dürfen Sie die Prüfung auf öffentlicher Straße ablegen, und zwar:

  • mit Ihrem Fahrzeug (Sie werden von Ihrem Begleiter oder von einem unabhängigen, geprüften Fahrschullehrer begleitet)
  • oder mit dem Fahrzeug der zugelassenen Fahrschule (Sie werden vom Fahrschullehrer begleitet).

Beim Nichtbestehen: Nachdem Sie die Prüfung auf öffentlicher Straße zweimal hintereinander nicht bestanden haben, müssen Sie über eine zugelassene Fahrschule an mindestens 6 Stunden praktischen Fahrunterrichts teilnehmen.

Gültigkeit: Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (36 Monate) Ihres Schulungsführerscheins müssen Sie an 6 Stunden Unterricht in einer Fahrschule teilnehmen und dürfen Sie je nach Ihrem Ausbildungsstand einen "PCP M12" bzw. eine Praktikumsbescheinigung erlangen. Ihre Gemeindeverwaltung kann Sie darüber informieren. Wenn Sie eine Praktikumsbescheinigung erhalten, dürfen Sie nur mit der Fahrschule fahren; diese Bedingung gilt auch für die Prüfung.

Wenn Sie einen "PCP M12" erhalten, ist dieser 12 Monate gültig. Das mit dem früheren Schulungsführerschein absolvierte Fahrpraktikum bleibt gültig.

  • Bis 3 Jahre nach dem Verfallsdatum des letzten Schulungsführerscheins dürfen Sie keinen "PCP M18" oder "PCP M36" mehr erlangen;
  • Ihre theoretische Prüfung muss noch gültig sein, d.h. vor weniger als 3 Jahren bestanden worden sein - Ist es nicht der Fall, so muss zuerst eine neue theoretische Prüfung abgelegt werden;
  • Auf dem Schulungsführerschein M12 muss mindestens ein Begleiter angegeben werden.
  • Wenn Sie die theoretische Prüfung nach dem 30.06.2018 bestanden haben und dies nicht während Ihrer vorherigen Ausbildung erfolgte, müssen Sie und Ihr Begleiter vor dem Tag der Prüfung den pädagogischen Termin wahrnehmen und das Roadbook ausfüllen.

Möchten Sie alleine fahren lernen?

Legen Sie den Test der technischen Fahrtüchtigkeit ab!

  • Zugangsbedingungen (18 Jahre, noch gültige theoretische Prüfung + Gefahrenerkennungstest)
  • Wann? Nach 20 Stunden Unterricht in einer Fahrschule oder 3 Monaten Fahrausbildung unter freier Begleitung mit Ihrem Begleiter
  • Wo? Ein Prüfungszentrum finden
  • Preis: 67€
  • Bestanden: Ich gehe zur Gemeinde, um einen "PCPM18" zu holen.
  • Nicht bestanden: Nach 2 nicht bestandenen Prüfungen muss der Bewerber an 6 Stunden Unterricht in einer Fahrschule teilnehmen, sonst wird ihm während 3 Monaten verboten, die Abschlussprüfung abzulegen.

Sie erlernen das Fahren unter freier Begleitung oder in einer Fahrschule

Das Fahren während des Praktikumszeitraums erlernen

Schulungsführerschein "18 Monate" und "36 Monate"

Wenn Sie Inhaber eines noch gültigen Schulungsführerscheins "36 Monate" sind, dürfen Sie nur ein einziges Mal die Schulungsmethode wechseln. Sie dürfen einen Schulungsführerschein "18 Monate" beantragen, nachdem Sie den Gefahrenerkennungstest und den Test der technischen Fahrtüchtigkeit bestanden haben.

Sie dürfen den Test der technischen Fahrtüchtigkeit ablegen, wenn Sie über eine zugelassene Fahrschule 20 Stunden praktischen Unterrichts oder mit Ihrem Begleiter mindestens 3 Monate Fahrpraktikum im Rahmen eines "PCPM36" absolviert haben.

Wenn Sie Inhaber eines noch gültigen Schulungsführerscheins "18 Monate" sind, dürfen Sie nur ein einziges Mal die Schulungsmethode wechseln und einen Schulungsführerschein "36 Monate" beantragen. Um die praktische Prüfung auf öffentlicher Straße abzulegen, müssen Sie den pädagogischen Termin wahrgenommen (Sie und Ihr Begleiter), das Roadbook ausgefüllt und während Ihrer Schulung mindestens 1500km zurückgelegt haben.

In diesen Fällen werden Sie allen Bedingungen unterzogen, die für das ausgewählte Modell gelten. Der im Rahmen des vorherigen Schulungsführerscheins absolvierte Praktikumszeitraum wird berücksichtigt.

Der praktische Unterricht ist 3 Jahre gültig.

Achtung! Um mit einem Schulungsführerschein "18 Monate" oder "36 Monate" zu fahren, müssen Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

  • Freitags, samstags, sonntags, am Vorabend der gesetzlichen Feiertage und an den Feiertagen dürfen Sie nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am nächsten Tag fahren;
  • Das vorschriftsmäßige "L"-Zeichen muss am hinteren Teil des Fahrzeugs und an einer sichtbaren Stelle angebracht werden;
  • Sie dürfen weder Güter gewerblich transportieren, noch einen Anhänger ziehen.

Hinzu kommen die folgenden Sonderbedingungen:

Schulungsführerschein "18 Monate"

Sie dürfen alleine fahren.

Sie dürfen von maximal 2 Personen begleitet werden, die folgenden Bedingungen genügen müssen:

  • in Belgien eingetragen werden, Inhaber eines in Belgien ausgestellten Personalausweises sein und diesen bei sich führen;
  • seit mindestens 8 Jahren Inhaber eines für das Führen von Fahrzeugen der Klasse B gültigen belgischen oder europäischen Führerscheins sein und diesen bei sich führen (Dem Fahrer, der nur ein seiner Behinderung eigens angepasstes Fahrzeug führen kann, ist es nicht erlaubt, einen Bewerber bei dessen Schulung zu begleiten);
  • nicht von einer Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge betroffen oder in den letzten 3 Jahren betroffen gewesen sein, und sich den vom Richter eventuell auferlegten Untersuchungen zufriedenstellend unterzogen haben.

Sie dürfen die praktische Prüfung nur während der Gültigkeitsdauer der theoretischen Prüfung ablegen (3 Jahre ab dem Datum, an dem Sie die theoretische Prüfung bestanden haben). Beispiel: Wenn Sie die theoretische Prüfung am 15/01/2018 bestehen, bleibt das Bestehen dieser Prüfung bis zum 14/01/2021 gültig).

Beachten Sie, dass die Gültigkeit Ihres Schulungsführerscheins begrenzt ist (18 bzw. 36 Monate).

Wenn Sie einen "PCP M18" besitzen, dürfen Sie einen neuen Schulungsführerschein "PCPM18" nur nach einer Frist von 3 Jahren ab dem Datum erlangen, an dem die Gültigkeit des letzten Schulungsführerscheins endet.

Vereinbaren Sie lange im Voraus einen Termin für Ihre Prüfung.

Schulungsführerschein "36 Monate"

Sie müssen jederzeit von einem auf Ihrem Schulungsführerschein erwähnten Begleiter begleitet werden. Es ist erlaubt, zwei Begleiter vorzusehen.

Es wird gar nicht genug betont, wie wichtig die Auswahl des Schulungsbegleiters ist. Diese Person, die für Ihre Fahrausbildung sorgen wird, muss eine perfekte Kenntnis der Verkehrsvorschriften mit einer soliden Erfahrung als Autofahrer vereinen. Wie der Meister, so der Schüler; eine seriös Ausbildung bietet die größtmöglichen Erfolgsgarantien.

Sie dürfen nur von einem der beiden oder von beiden Begleiter(n) und/oder von einem geprüften Fahrschullehrer, mit Ausnahme jedes weiteren Insassen, begleitet werden.

Der Begleiter nimmt im vorderen Teil des Fahrzeugs Platz.

Um Begleiter zu sein, müssen Sie:

  • in Belgien eingetragen werden, Inhaber eines in Belgien ausgestellten Personalausweises und diesen bei sich führen;
  • seit mindestens 8 Jahren Inhaber eines für das Führen von Fahrzeugen der Klasse B gültigen belgischen oder europäischen Führerscheins sein und diesen bei sich führen (Dem Fahrer, der nur ein seiner Behinderung eigens angepasstes Fahrzeug führen kann, ist es nicht erlaubt, Schulungsbegleiter zu werden, es sei denn, der Bewerber leidet an derselben Behinderung und führt auch ein seiner Behinderung eigens angepasstes Fahrzeug);
  • nicht von einer Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge betroffen oder in den letzten 3 Jahren betroffen gewesen sein, und sich den vom Richter eventuell auferlegten Untersuchungen zufriedenstellend unterzogen haben;
  • außer für denselben Bewerber, im Jahr vor der Ausstellung des Schulungsführerscheins nicht als Begleiter auf einem anderen Schulungsführerschein erwähnt worden sein. Dieses Verbot gilt nicht den eigenen Kindern, Enkelkindern, Geschwistern, Mündeln oder denjenigen seines gesetzlichen Lebenspartners gegenüber;
  • den pädagogischen Termin, der in einer 3-stündigen Ausbildung in einer in der Wallonie zugelassenen Fahrschule oder über E-Learning besteht, wahrgenommen haben. Diese Ausbildung ist 5 Jahre gültig.

Praktikumsfahrzeug - Schulungsführerschein "36 Monate"

Zusätzlich zum gewöhnlichen Rückspiegel muss das Fahrzeug mit einem zweiten verstellbaren Innenrückspiegel ausgestattet sein, der dem Begleiter ermöglicht, den Verkehr hinten und an der linken Seite ausreichend zu überwachen (Der an der Sonnenblende standardmäßig befestigte Spiegel ist kein zweiter Rückspiegel). Handelt es sich um ein Fahrzeug, das mit einer geschlossenen Karosserie ausgestattet ist, so muss das Fahrzeug mit rechten Außenrückspiegeln ausgestattet sein.

Schulungsführerschein "12 Monate"

Es besteht die Möglichkeit, während der sogenannten 3-jährigen "Wartezeit" einen Schulungsführerschein erneut zu beantragen. Dies bedeutet, dass die Bewerber, deren Schulungsführerschein "18 Monate" oder "36 Monate" fällig wurde, ein einziges Mal einen neuen Schulungsführerschein mit Begleiter beantragen dürfen. Dieser Schulungsführerschein ist 12 Monate gültig und wird Ihnen von Ihrer Gemeindeverwaltung unter den folgenden Bedingungen ausgestellt:

  • Ihr vorheriger Schulungsführerschein ist abgelaufen;
  • Ihre theoretische Prüfung muss immer noch gültig sein. Ist es nicht der Fall, so müssen Sie Ihre theoretische Prüfung erneut ablegen;
  • Sie müssen an 6 Stunden Fahrschulunterrricht teilgenommen haben - Dieser Unterricht muss nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres vorherigen Schulungsführerscheins (M36 oder M18) absolviert worden sein. Der Fahrschulunterricht ist drei Jahre gültig;
  • Auf dem Schulungsführerschein M12 muss mindestens ein Begleiter angegeben werden.

Die praktische Prüfung

Um den Führerschein B zu erlangen, müssen Sie im Besitz eines noch gültigen Schulungsführerscheins sowie einer noch gültigen theoretischen Prüfung sein und einen Gefahrenerkennungstestsowie eine praktische Prüfung auf öffentlicher Straße bestehen.

Sie müssen den Gefahrenerkennungstestbestanden haben, um den Test der technischen Fahrtüchtigkeit und die Prüfung auf öffentlicher Straße ablegen zu können.

1. GEFAHRENERKENNUNGSTEST

Bei diesem Test handelt es sich unabhängig vom ausgewählten Ausbildungsweg um eine Bedingung für den Zugang zum Test der technischen Fahrtüchtigkeit und zur Prüfung auf öffentlicher Straße. Die Prüfung findet am Computer statt. Sie werden mit verschiedenen Verkehrssituationen konfrontiert, in denen Sie die vorkommenden Gefahren identifizieren müssen.

Nachdem Sie den Test zweimal hintereinander nicht bestanden haben, müssen Sie an 3 Stunden Unterricht in einer zugelassenen Fahrschule teilnehmen, um diesen Test erneut ablegen zu dürfen.

2. TEST DER TECHNISCHEN FAHRTÜCHTIGKEIT

Bei diesem Test handelt es sich um eine Bedingung, um einen Schulungsführerschein "18 Monate" erlangen zu können. Durch den Test zur Erlangung des "Befähigungsnachweises" werden Sie beweisen können, dass Sie das Fahrzeug ausreichend beherrschen, um Ihre Schulung ohne Begleiter fortzusetzen.

Dieser Test umfasst eine vereinfachte technische Kontrolle Ihres Fahrzeugs durch den Prüfer, die Bewertung Ihres Fahrverhaltens auf der Straße während 30 Minuten und eine unter den nachstehenden Fahrübungen ausgeloste Fahrübung:

Fahrübungen:

  • Im Rückwärtsgang zwischen zwei Fahrzeugen auf der linken oder rechten Seite der Straße parken / anhalten;
  • In einer engen Straße wenden;
  • In gerader Richtung rückwärtsfahren;
  • Vorwärts in einen senkrecht zur Straße ausgerichteten Parkplatz einparken und rückwärts aus dem Parkplatz ausfahren;
  • Rückwärts in einen senkrecht zur Straße ausgerichteten Parkplatz einparken und vorwärts aus dem Parkplatz ausfahren.

Um Zugang zum Test zu haben, müssen Sie die theoretische Prüfung sowie den Gefahrenerkennungstest bestanden und entweder mindestens 20 Unterrichtsstunden in einer zugelassenen Fahrschule oder mindestens 3 Monate Praktikums mit Begleiter im Rahmen eines Schulungsführerscheins "36 Monate" absolviert haben.

Sie legen diesen Test der technischen Fahrtüchtigkeit mit dem Fahrzeug der zugelassenen Fahrschule (nach 20 Unterrichtsstunden) oder mit Ihrem Fahrzeug (nach mindestens 3 Monate Praktikums) ab.

Wenn Sie diesen Test der technischen Fahrtüchtigkeit bestanden haben, dürfen Sie einen Schulungsführerschein "18 Monate" von Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten.

Nachdem Sie den Test zweimal hintereinander nicht bestanden haben, müssen Sie an 6 Stunden Unterricht in einer zugelassenen Fahrschule teilnehmen, bevor Sie diesen Test erneut ablegen dürfen.

3. PRÜFUNG AUF ÖFFENTLICHER STRASSE

DAS PRÜFUNGSFAHRZEUG

Die Prüfung kann nur dann stattfinden, wenn das Fahrzeug mit folgender Ausstattung versehen ist:

  • 4 Räder und mindestens 3 Sitzplätze;
  • das "L"-Zeichen am hinteren Teil und an einer sichtbaren Stelle (außer für ein Fahrzeug der zugelassenen Fahrschule);
  • ein Innenraum;
  • Sicherheitsgurte;
  • Kopfstützen im vorderen Teil (Sind Kopfstützen im hinteren Teil des Fahrzeugs vorhanden, dürfen diese nicht vor dem Anfang der praktischen Prüfung entfernt werden).

Das Fahrzeug muss auf ebener Strecke eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreichen können.

Für Bewerber, die Inhaber eines Schulungsführerscheins "36 Monate" sind:

  • Das Prüfungsfahrzeug muss mit einem zweiten Innenrückspiegel oder mit rechten Außenrückspiegeln (einem für den Begleiter und einem für den Bewerber) ausgestattet sein, wenn das Fahrzeug mit einer geschlossenen Karosserie versehen ist. Der an der Sonnenblende standardmäßig befestigte Spiegel ist kein zweiter Rückspiegel;
  • Das Prüfungsfahrzeug darf mit einer doppelten Bedienungsvorrichtung ausgestattet sein, vorausgesetzt, dass die erforderliche akustische Warnvorrichtung vorhanden und funktionsfähig ist;
  • Die Zugänglichkeit der Feststellbremse für den Begleiter wird nicht verlangt.

Zusätzlich angebrachte Markierungen mit dem spezifischen Ziel, Ihnen während der Prüfung zu helfen, stehen dem entgegen, dass diese abgelegt wird.

Die Prüfung darf weder an Bord eines mit einem Händler-, einem Probefahrt- oder einem Transitschild kurzer Gültigkeitsdauer versehenen Fahrzeugs noch an Bord eines als Oldtimer zugelassenen Fahrzeugs stattfinden. Die vorübergehenden Zulassungskennzeichen langer Gültigkeitsdauer, auch internationale Kennzeichen genannt, sind jedoch zulässig (u.a. die Kennzeichen des Shape und der NATO). In bestimmten Fällen darf die Prüfung an Bord eines mit einem ausländischen Nummernschild versehenen Fahrzeugs stattfinden. Möchten Sie die praktische Prüfung mit einem solchen Fahrzeug ablegen, bitte melden Sie dies bei der Terminvereinbarung für die praktische Prüfung.

Die mit Spikesreifen ausgestatteten Fahrzeuge sind nicht zulässig.

Hilfsvorrichtungen zum Einparken, Kameras und Prismen, die dazu bestimmt sind, Ihnen bei den Fahrübungen zu helfen, sind erlaubt. Die Hilfsvorrichtungen müssen standardmäßig im Fahrzeug vorgesehen sein.

Das Fahrzeug muss ausreichend sauber sein.

Elektrofahrzeuge sind ebenfalls zugelassen, insofern sie den oben genannten Bestimmungen entsprechen.

Bild entfernt.

Ergebnis der Prüfung auf öffentlicher Straße

Nach Abschluss der Prüfung auf öffentlicher Straße wird Ihnen der Prüfer seinen endgültigen Beschluss und seine Feststellungen deutlich erklären. Er wird seine Entscheidung anhand dessen begründen, was er während der Prüfung beobachten konnte.

Außerdem wird er die Parallele ziehen zwischen seinen Feststellungen und Ihrer Selbstbewertung.

SIE HABEN DIE PRÜFUNG AUF ÖFFENTLICHER STRASSE BESTANDEN

Je nach Fall stellt Ihnen der Prüfer ein Formular "Antrag auf einen Führerschein" aus.

Dieses Dokument wird Ihnen ermöglichen, Ihren Führerschein bei der Gemeindeverwaltung abzuholen.

SIE HABEN DIE PRÜFUNG AUF ÖFFENTLICHER STRASSE NICHT BESTANDEN

Wenn Sie die Prüfung auf öffentlicher Straße nicht bestanden haben, ist es Ihnen nicht erlaubt, noch am selben Tag eine neue Prüfung abzulegen.

IM PROBLEMFALL

Sollten Sie eine Beschwerde vorzubringen haben, wenden Sie sich damit bitte umgehend an den Leiter des Prüfungszentrums. So kann das Problem am einfachsten und schnellsten gelöst werden, da Sie vor Ort sind und an einer Lösung sofort gearbeitet werden kann.

Sollten Sie mit der gefundenen Lösung nicht zufrieden sein, dann wenden Sie sich unverzüglich, vorzugweise per Telefon, an die Leitung des Betriebs, von dem das Prüfungszentrum abhängig ist.

In letzter Instanz können Sie sich an die zuständigen Behörden wenden. Besuchen Sie unsere Website http://mobilite.wallonie.be/home/je-suis/un-citoyen/en-voiture/services-et-solutions/permis-de-conduire.html für weitere Informationen.

Außerdem sind in jedem Prüfungszentrum spezielle Briefkästen vorgesehen, in denen Sie sowohl Ihre Beschwerden als auch Ihre Verbesserungsvorschläge hinterlegen können. Der Inhalt dieser Briefkästen wird regelmäßig geprüft, um die notwendigen Maßnahmen treffen zu können.

BESCHWERDEVERFAHREN

Nachdem Sie die praktische Prüfung ein zweites Mal nicht bestanden haben, können Sie per Einschreiben innerhalb von 15 Tagen nach dem Nichtbestehen beim Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Mobilität Beschwerde einreichen.
Achtung: Bei der Einreichung der Beschwerde ist für diese Beschwerde ein Betrag von 14 € mit der Mitteilung "F.C/Beschwerdeausschuss/Ihr Name und Vorname/Ihr Geburtsdatum" auf das Konto BE52 0912 1502 7609 zu überweisen.

Die vom Bewerber zu unterzeichnende Beschwerde enthält den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum dieses Letzteren sowie das Prüfungszentrum, in dem die Prüfung stattgefunden hat, und das Datum dieser Prüfung. Sie wird mit Taten begründet, die sich ausschließlich auf die Personen, die örtlichen und zeitlichen Umstände, unter denen die Prüfung abgelegt wurde, sowie die angewandten Prüfungsverfahren beziehen.

Der Einschreibebrief wird an folgende Anschrift geschickt:
A l'attention du Président de la Commission de recours
Service public de Wallonie
Boulevard du Nord, 8
5000 Namur

Schlussfolgerung

Nur wenn Sie gut vorbereitet sind, können Sie die Prüfungen mit Selbstvertrauen angehen. Und genau dieses Selbstvertrauen wird Ihnen neben Ihren Kenntnissen und Erfahrungen zu dem Erfolg verhelfen, den wir Ihnen wünschen.

Abchlussprüfung

  • Zugangsbedingungen:
    • 18 Jahre
    • Theoretische Prüfung und Gefahrenerkennungstest müssen noch gültig sein
    • Freie Begleitung: mindestens 1500 Kilometer gefahren zu sein; der Bewerber und sein Begleiter müssen zudem über eine noch gültige Unterrichtsbescheinigung über die 3 Stunden pädagogischer Ausbildung verfügen
  • Wann?
    - Nach 30 Stunden Unterricht in einer Fahrschule (bei direktem Zugang) oder
    - nach 3 Monaten Fahrpraktikum im Rahmen eines Schulungsführerscheins (im Falle einer Ausbildung durch die Fahrschule – Schulungsführerschein "18 Monate") oder
    - nach 3 Monaten Fahrpraktikum im Rahmen eines Schulungsführerscheins und mindestens 3 Monate nach dem pädagogischen Termin (bei freier Begleitung - Schulungsführerschein "36 Monate")
  • Wo? Ein Prüfungszentrum finden
  • Preis: 40€
  • Bestanden: Ich gehe zur Gemeinde, um den endgültigen Führerschein zu holen
  • Nicht bestanden: 2-mal nicht bestanden = 6 Stunden in einer Fahrschule

Wenn Sie die Prüfung auf Deutsch ablegen möchten, müssen Sie das in Eupen gelegene Prüfungszentrum auswählen.

In Ausnahmefällen und nur nach Terminvereinbarung haben Sie die Möglichkeit, in den Prüfungszentren von Couillet und Wandre die praktische Prüfung auf Englisch oder Niederländisch abzulegen.