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Wallonisierung des Prüfungsablaufs zur Erlangung des Führerscheins

Ab dem 1. Januar 2026: Neue Bedingungen für den Zugang zur praktischen Prüfung in der Wallonischen Region

Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Zugangsbedingungen zur praktischen Führerscheinprüfung in der Wallonischen Region.

Um die praktische Prüfung ablegen zu können, muss der gesamte Prüfungsablauf in der Wallonischen Region durchgeführt worden sein. Das bedeutet:

  • Sie müssen die theoretische Prüfung in der Wallonischen Region bestanden haben.
  • Sie müssen den Gefahrenerkennungstest in der Wallonischen Region bestanden haben.

Sonderfall: Vorläufiger Führerschein M18 (ohne Begleiter)

Wenn Sie sich für die Variante mit vorläufigem Führerschein M18 (Fahren ohne Begleiter) entschieden haben, muss auch der Test der technischen Fahrfähigkeiten in der Wallonischen Region durchgeführt worden sein, um Zugang zur praktischen Prüfung in der Wallonischen Region zu erhalten.

Was tun, wenn ich eine Prüfung oder einen Test in einer anderen Region abgelegt habe?

Ab dem 1. Januar 2026 berechtigen in einer anderen Region bestandene Prüfungen (theoretische Prüfung, Gefahrenerkennungstest) nicht mehr zum Zugang zur praktischen Prüfung in der Wallonischen Region.

In diesem Fall müssen Sie diese Prüfungen in der Wallonischen Region erneut ablegen, um die praktische Prüfung absolvieren zu können.